Wochenbett

Betreuung im Wochenbett
In den ersten 8 Wochen nach der Geburt, dem sogenannten „Wochenbett“, steht Ihnen die Hebamme während der großen körperlichen und seelischen Veränderungen zur Seite. Wir sprechen mit Ihnen über die Geburt und die ersten Erfahrungen mit Ihrem Kind. In den ersten Tagen gilt unsere Aufmerksamkeit besonders den medizinische Themen. Zudem beobachteten wir die Rückbildungs- und Abheilungsvorgänge, unterstützen das Stillen und geben vielerlei Hilfestellungen bei Schwierigkeiten.

In Bezug auf das Neugeborene interessieren uns vor allem sein Verhalten und die körperlichen Vorgänge, die Abheilung des Nabels und insbesondere auch die Entwicklung einer evtl. Neugeborenengelbsucht. Als Hebammen leiten wir die Eltern in praktischer Babypflege an, erläutern die Prophylaxen und Vorsorgeuntersuchungen, informieren bei Bedarf über die Flaschenernährung und beraten nicht zuletzt über die Verhütung nach der Geburt.

Hebammen bieten außerdem Kurse in Rückbildungsgymnastik und Rückbildungsyoga, aufbauender Beckenbodengymnastik und Babymassage an.

Ihre rechtlichen Ansprüche im Wochenbett
Bis zum 10. Tag nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch Ihre Hebamme. Bis Ihr Kind acht Wochen alt ist, können Sie uns darüber hinaus 16 x um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen können Sie anschließend noch 8 x Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.

Betreuung in besonderen Lebenssituationen
Einige Frauen befinden sich vor oder nach der Geburt in einer Krise – wenn dem so ist, scheuen Sie sich bitte nicht, Ihre Hebamme darauf anzusprechen. Eltern benötigen auch besondere Beratung und Begleitung, wenn ihr Kind krank oder tot geboren wird oder nach Geburt stirbt. In allen Fällen unterstützen wir Sie und nennen Ihnen bei Bedarf Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychologen, an die Sie sich wenden können.

Hebammenhilfe steht ihnen auch zu, wenn es zu einem medizinischen Schwangerschaftsabbruch kommen sollte. Dann kann es hilfreich sein, schon vor dem Eingriff eine Hebamme kennen zu lernen, um zu besprechen, was möglicherweise auf sie zukommt.

Familienhebammen
Familienhebammen sind Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Ihr Einsatz ist überall da sinnvoll, wo Mütter eine verstärkte Hilfestellung im alltäglichen Umgang mit ihren Kindern benötigen. Deshalb richtet sich ihr Angebot besonders an Teenagermütter, Familien mit Migrationshintergrund, Frauen/Partner mit psychischen Belastungen oder Suchtproblematik sowie an chronisch kranke Frauen und an Frauen mit Gewalterfahrungen. Das Betreuungsangebot einer Familienhebamme reicht bis zum Ende des ersten Lebensjahres der Kinder. Übrigens: Die Kosten für die Hilfeleistungen der Familienhebamme werden von einer Institution wie z.B. dem Jugendamt getragen, nicht von der Krankenkasse.